Verwaltungsrat

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Über den Verwaltungsrat

Die Generalversammlung wählt die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich und in Einzelwahl.

Verwaltungsrat
Sekretär des Verwaltungsrates

A - Corporate Governance und Nachhaltigkeits-Ausschuss (Corporate Governance and Sustainability Committee)

B - Prüfungsausschuss (Audit Committee)

C - Vergütungsausschuss (Remuneration Committee)

D - Präsidium/Nominationsausschuss (Presidium/Nomination Committee)

E - Mitglied ohne Beteiligung an der Geschäftsführung

F - Exekutives Mitglied mit Beteiligung an der Geschäftsführung – derzeit keine Position

G - Unabhängiger Verwaltungsrat

* - Vorsitz des jeweiligen Ausschuss

Stand: 16. März 2022

Archiv
(Lebenslauf bei Austritt)

Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates

Basierend auf den unten ausgeführten Unabhängigkeistskriterien von Roche setzt sich der Verwaltungsrat aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. Die einzige Ausnahme bildet Dr. Severin Schwan aufgrund seiner früheren leitenden Stellung (als CEO bus 14. März 2023) im Unternehmen. Der von Roche angestrebte Anteil unabhängiger Verwaltungsratsmitglieder liegt bei > 50% der Mitglieder.

Die Kriterien für die Unabhängigkeit des Roche-Verwaltungsrates orientieren sich an der Definition des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse und werden durch folgende, spezifisch vorausgehende Kriterien ergänzt:

Ein Verwaltungsratsmitglied gilt dann als unabhängig, wenn es

  • innerhalb der vergangenen 3 Jahre in keiner leitenden Stellung im Unternehmen tätig war;

  • kein verwandtschaftliches Verhältnis zu Mitarbeitenden hat, die in einer leitenden Stellung im Unternehmen oder in einer Konzerngesellschaft tätig sind oder waren;

  • kein Mitglied der Unternehmensleitung ist;

  • keine beratende oder konsultierende Funktion für das Unternehmen ausübt (und auch nicht mit einem Unternehmen verbunden ist, das eine solche Funktion ausübt);

  • nicht mit einem bedeutenden Kunden oder Lieferanten des Unternehmens verbunden ist;

  • keine Dienstleistungsverträge mit dem Unternehmen oder einem Mitglied der Unternehmensleitung hat;

  • nicht mit einer gemeinnützigen Organisation verbunden ist, die vom Unternehmen erhebliche Zuwendungen erhält;

  • in den vergangenen 2 Jahren nicht als Partner oder Angestellter bei der externen Revisionsstelle des Unternehmens tätig war;

  • in keinem Interessenkonflikt steht, der vom Verwaltungsrat selbst so eingestuft wird, dass eine Unabhängigkeit nicht gegeben ist.

Wie im Geschäftsbericht 2022 auf Seite 174 festgehalten, führt der Verwaltungsrat regelmässig eine Evaluierung seiner Leistung (Selbstevaluierung / Evaluierung durch Dritte mittels elektronischer Befragung und persönlicher Interviews) durch.

Nach einer Evaluierung durch Dritte im Jahr 2021 wurde 2022 eine Verwaltungsratsevaluierung mittels persönlicher Gespräche des designierten neuen Verwaltungsratspräsidenten mit allen Mitgliedern des Verwaltungsrats durchgeführt.

In der Regel wird die Leistung des Verwaltungsrats alle zwei bis drei Jahre von unabhängiger Seite beurteilt, wobei sich diese mit regelmässigen Selbstbeurteilungen abwechseln.

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