Die Konzernleitung von Roche ist die oberste Führungsebene und das Entscheidungsorgan des Unternehmens. Sie wird vom Verwaltungsrat gewählt und ist für das unternehmerische Tagesgeschäft verantwortlich.
Gemäss den Bestimmungen zum Wertpapierbesitz besteht für die Mitglieder der Konzernleitung seit 2012 eine Pflicht zum Erwerb von Roche-Wertpapieren, wie im Geschäftsbericht 2024 auf Seite 208, 5.14 festgehalten.
Konzernleitungsmitglieder sind neu verpflichtet, Roche-Wertpapiere im Gegenwert von 200% (zuvor 100%) ihres jeweiligen Jahresbasissalärs zu halten. Diese Anforderung muss innerhalb fünf Jahren ab dem 15. März 2022 bzw. bei neuen Mitgliedern innerhalb fünf Jahren ab Stellenantritt erfüllt werden.
Die Bestimmungen zum Wertpapierbesitz für den CEO der Roche-Gruppe bleiben unverändert bei 500% des Gegenwertes seines Jahresbasissalärs, ohne fünfjährige Zeitvorgabe.