Häufig gestellte Fragen

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Roche-Inhaberaktien (IA) und -Genussscheine (GS)

Die Roche-Genussscheine (GS) und Roche-Inhaberaktien (IA) sind an der elektronischen Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) kotiert. Die Genussscheine werden auch im freien Verkehr an verschiedenen Börsen gehandelt.

Informationen über Roche-ADRs
  • Anzahl der bestehenden Genussscheine: 702 562 700

  • Anzahl der bestehenden Inhaberaktien: 106 700 000

Seitens der Roche Holding AG gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Besitzes von Roche-Aktien und -Genussscheinen. Jeder Genussschein berechtigt zum gleichen Anteil am Bilanzgewinn und an dem nach Rückzahlung des Aktienkapitals und des Partizipationskapitals verbleibenden Liquidationsergebnis wie eine Aktie.

Die aktuellen Kurse finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Auf der Generalversammlung der Roche Holding AG am 3. April 2001 wurde auf Antrag des Verwaltungsrates beschlossen, einen Aktiensplit der 1 600 000 Inhaberaktien und der 7 025 627 Genussscheine des Unternehmens im Verhältnis einhundert zu eins durchzuführen.

Nach dem Aktiensplit war das Aktienkapitel der Gesellschaft von 160 000 000 Franken eingeteilt in 160 000 000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je 1 Franken, und es wurden 702 562 700 Genussscheine ausgegeben.

Für Inhaber von Aktiendepots führte die Depotbank am 4. Mai 2001 den Austausch der Inhaberaktien und Genussscheine durch. Personen, die Ihre Inhaberaktien und Genussscheine selbst verwahrten, wurden aufgefordert, Ihre Wertpapiere zusammen mit dem Coupon Nr. 23 zum Austausch bei einer Filiale der UBS AG oder bei der Roche Holding AG einzureichen.

Informationen über Roche-ADRs

Weil die Roche-Aktien Inhaberaktien sind, führt Roche kein Register ihrer Aktionäre. Informationen für Besitzer von Inhaberaktien, wie zum Beispiel Einladungen zur jährlichen Generalversammlung, werden durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in verschiedenen schweizer Tageszeitungen und Börsenblättern und auf der Roche-Webseite im Internet verbreitet.

Dividenden

Informationen hierzu finden Sie auf der Seite

Informationen hierzu finden Sie auf der Seite

Payment-date ist der Tag der Auszahlung der Dividende, frühestens 3 Börsentage nach dem Ex-Dividendendatum. Die Dividendenauszahlung ist deshalb frühestens am 5. Handelstag der SIX Swiss Exchange nach der Generalversammlung möglich.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite

Das Ex-Dividendendatum ist der Stichtag bzw. der erste Handelstag der Aktien oder der Genussscheine ohne Dividende.

Der Stichtag ist am Börsentag nach jenem Tag, an dem die Dividende bis 11:00 Uhr der SIX Swiss Exchange bestätigt wird d.h. i.R. am 2. Börsentag nach der Generalversammlung.

Wenn Aktien/Genussscheine "ex Dividende" gekauft werden, hat der Verkäufer der Aktien, nicht der Käufer, Anspruch auf die nächste Dividendenzahlung.

Im Zuge der Harmonisierung der Corporate Action Prozesse ist in vielen Ländern Europas die Einführung eines sogenannten Record-Date für Ausschüttungen von Dividenden in Form von Barzahlungen oder in Form von Titeln erfolgt. Die SIX SIS AG hat entschieden, dasRecord-Date mit Wirkung per 23. November 2009 für die Schweiz ebenfalls einzuführen.

Das Record-Date dient internen Abwicklungszwecken der SIX SIS AG und den Banken und ist der Stichtag zur technischen Ermittlung der Dividendenberechtigung nach Handelsschluss. Das Record-date ist fällt seit dem 6. Oktober 2014 auf den ersten Börsentag nach dem Ex-Dividendendatum.

Die Einführung des Record-Date bedeutet konkret, dass die SIX SIS AG die berechtigten Positionen nicht mehr am Ex-Date ermittelt, d.h. am Tag, an welchem die Preisfeststellungen während des Handels abzüglich Dividendenbetrag erfolgt, sondern erst am sogenannten Record-Date. Das Payment-Date für die berechtigten Positionen ist ein Tag nach dem Record-Date, wobei es zulässig ist das Pay-Date nach hinten zu verschieben.

Nein.

Die Dividende ist von Jahr zu Jahr gestiegen.

Jährliche Dividende

Ausführliche Informationen zur Dividendenentwicklung finden Sie in den

Jährliche Generalversammlung

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der

Besitzer von Inhaberaktien werden durch Bekanntmachungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in verschiedenen schweizer Tageszeitungen und Börsenblättern sowie auf der Roche-Webseite im Internet zur Generalversammlung eingeladen.

Informationen über die letzte

Ja, Aktionäre können sich auf der Generalversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Aktionär oder Nichtaktionär sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter handeln.

Nähere Informationen finden Sie in den(Statuten § 12). Diese enthalten die wichtigsten, gesetzlich erforderlichen Bestimmungen über Geschäftszweck, Strukturen und Organe von Roche.

Jahresbericht, Corporate Governance und Nachhaltigkeit

Besuchen Sie bitte unser

Seit 2005 ist die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsfragen in den Jahresbericht integriert. Informationen über Nachhaltigkeitsthemen finden Sie im Geschäftsbericht, dem ersten Teil des

Ausführliche Einzelheiten hierzu siehe unsere

Kontakte

Bitte wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an das Investor Relations Team.

F. Hoffmann-La Roche AG

Investor Relations

CH-4070 Basel

Schweiz

Telefon +41-61-688 8880

Fax +41-61-691 0014

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