Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen ausschliesslich mittels Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin beteiligen, entweder durch briefliche Instruktion oder durch elektronisches Fernabstimmen (Link unten).

Sowohl das briefliche Weisungsformular als auch die zur elektronischen Fernabstimmung benötigten Login-Daten werden den Aktionärinnen und Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Stimmrechtsausübung zugestellt.

Die briefliche und elektronische Teilnahme (inkl. Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen) ist bis Sonntag, 13. März 2022, 20.00 Uhr, möglich. Bei sowohl brieflich als auch elektronisch erteilten Weisungen werden die zuletzt erteilten Weisungen berücksichtigt.

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