Manchmal reichen Zellkulturen für die toxikologischen Untersuchungen nicht aus

Bei Tierversuchen gilt das Prinzip der “3R”: Replace, Reduce und Refine

In der Schweiz gilt gemäss dem Tierschutzgesetz (Artikel 12) „.... als Tierversuch jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden - mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen, sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung ....“. Dass heute intensiv daran gearbeitet wird, die Zahl der Versuchstiere bei Tierversuchen soweit wie möglich zu reduzieren, hat nicht nur ethische, sondern auch wirtschaftliche Gründe. In diesem Zusammenhang orientieren sich Industrie und Forschung an der Strategie der „3R“ mit den Schlagworten Replace (Ersetzen: Tierversuche soweit wie möglich durch schmerzunempfindliche Systeme oder Verfahren kompensieren, die ohne Versuchstiere auskommen), Reduce (Vermindern: Die Methoden weiterentwickeln, um eine geringere Anzahl Versuchstiere verwenden zu können) und Refine (Verfeinern: Die Methoden verbessern, um die Tiere in den Versuchen weniger zu belasten).

1. Tierversuche von der Antike bis heute

Schon vor Hunderten von Jahren gab es im Alten Ägypten und in China Heilkundige, die sich nicht nur mit Krankheit und Gesundheit von Menschen, sondern auch von Tieren befassten. Um biologische und medizinische Zusammenhänge besser zu verstehen, wurden dabei bereits systematisch Versuche an Tieren durchgeführt. Der als Begründer der Physiologie geltende, in Pergamon geborene, griechische Arzt Galen gewann im 2. Jahrhundert v. Chr. viele seiner Erkenntnisse aufgrund von Testreihen an Affen und Schweinen. Obwohl er die zuständigen Bereiche noch in den Hirnkammern lokalisierte, stellte er beispielsweise fest, dass das Gehirn das Zentrum der willkürlichen Bewegung und der Empfindungen ist. Auch für die Erforschung physiologischer Zusammenhänge wurden Tiere verwendet. Als Jan de Wales etwa im Jahr 1640 wechselweise die grosse Arterie oder Vene im Schenkel eines präparierten toten Hundekörpers zudrückte, konnte er beobachten, wie sich die Vene entleerte und die Arterie anschwoll. Damit gelang ihm der experimentelle Beweis einer Verbindung zwischen den Gefässsystemen von Arterien und Venen. Auch verschiedene Impfungen für den Menschen wurden mit Hilfe von Tierversuchen entwickelt, wie beispielsweise die Vakzinierung gegen Diphtherie mit Meerschweinchen und diejenigen gegen Gelbfieber und Kinderlähmung mit Mäusen und Affen.

Seit einigen Jahren werden transgene Tiere in sämtlichen Bereichen der biomedizinischen Forschung eingesetzt. Sie ergänzen als „massgeschneiderte“ Modelle menschlicher Krankheiten überall dort die klassischen Forschungsmethoden, wo eine Krankheit mit einem oder wenigen Genen in Beziehung gebracht werden kann. Sie helfen, betreffende Krankheiten besser zu verstehen, neue Therapien zu entwickeln und deren Wirksamkeit zu prüfen. In der Forschung muss in vielen Fällen auf Tierversuche zurückgegriffen werden. Dann muss der experimentell tätige Forscher im Sinne des Tierschutzes versuchen, nur wenige Versuchstiere einzusetzen und diesen möglichst Leiden und Schmerzen zu ersparen. Das ist nicht nur eine ethische Forderung, sondern ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers. Sie entspricht darüber hinaus auch einem ökonomischen Ziel der Industrie: Da Tierversuche zeit- und kostenaufwendig sind, kann ihr Ersatz durch andere Methoden häufig zu Einsparungen führen.

2. Ein lebender Organismus ist mehr als die Summe seiner einzelnen Zellen

Prüfungen an einfachen Systemen, wie an Kulturen von Bakterien, Zellen oder an isolierten Geweben, liefern für viele Fragestellungen in der Toxikologie wertvolle Aussagen. Sie eignen sich vor allem in Vergleichsuntersuchungen zum Herausfiltern (Screening) ähnlicher Substanzen mit gleichartigen Angriffspunkten und liefern gezielte Einblicke, die infolge der Komplexität der Stoffwechselreaktionen eines Gesamtorganismus oft unerkannt bleiben. Heute werden Zellkulturen vor allem im Bereich der Bluterkrankungen oder Fortpflanzungstoxikologie verwendet. Um beispielsweise antithrombotische Wirkstoffe in einem Blutgefäss auf ihre Wirkung prüfen zu können, musste früher künstlich ein Propf (thrombotischer Verschluss) beim Tier erzeugt werden. Zu diesem Zweck wurde damals die Ohrvene des Kaninchens verletzt. Heute können solche Blutgerinnungshemmstoffe auch ergebnisnaher im Reagenzglas mit gespendetem, menschlichem Blut als Ausgangsmaterial analysiert werden.

Auch phototoxische Substanzen werden nicht mehr wie vor Jahren auf rasierte und der Lichtstrahlung ausgesetzte Kaninchenhaut aufgetragen, sondern an in Kultur genommenen Bindegewebszellen von Mäusen nachgewiesen. Dazu werden Prüfsubstanzen in verschiedenen Konzentrationen auf die Zellen appliziert und die Versuchsanordnung mit UV-A-Licht bestrahlt. Ein Vergleichsansatz bleibt im Dunkeln. Nach etwa 24 Stunden kann mit Hilfe eines Farbstoffes nachgewiesen werden, wie viele Zellen geschädigt oder ganz abgestorben sind.

Zellkulturen weisen als Ansammlungen gleichartiger Zellen in einer Nährlösung jedoch nur einen beschränkten Stoffwechsel auf. Auch lassen sich aus solchen Studien nur selten quantitative Angaben zur toxischen Dosis für den Gesamtorganismus ableiten, ebensowenig können die Zielorgane der Wirksubstanz, die Symptome oder der zeitliche Verlauf einer Schadwirkung bestimmt werden. Auch Effekte, die sich aus dem Wechselspiel verschiedener Organsysteme oder Gewebe im Gesamtorganismus ergeben, können auf diese Weise nicht simuliert werden, ebensowenig Schmerzen, narkotische Auswirkungen, Degeneration bestimmter Abschnitte im zentralen Nervensystem und andere Phänomene wie Blutdruck, Fieber, Schwellungen oder Darmbewegungen. Das gilt auch für die Nachahmung unterschiedlicher Reaktionsweisen verschiedener Tierarten oder geschlechtsspezifischer Reaktionen der gleichen Tierart, die für die Zuverlässigkeit einer toxikologischen Risikobewertung massgebende Bedeutung haben können.

3. Laut Statistik werden weniger Tiere eingesetzt

Dank der genannten „3R“ hat wie auch in den meisten EU-Ländern die Zahl der in der Schweiz durchgeführten, bewilligungspflichtigen Tierversuche in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen; laut Mitteilung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) im Jahr 1999 zum 16. Mal in Folge. Kamen 1983 noch etwa zwei Millionen Versuchtstiere zum Einsatz, so waren es 1997 bereits weniger als 500.000. Gemäss der Tierversuchsstatistik von 1999 wurden 445 682 Tiere verwendet (1,5 Prozent weniger als im Vorjahr).

Die bewilligungspflichtigen Tierversuche erfolgen vor allem in der Forschung, Produktesicherheit, Diagnostik und Lehre. Mehr als 90 Prozent davon standen im direkten Zusammenhang mit der Erforschung von Krankheiten des Menschen. Rund 70 Prozent der Tiere wurden in der Industrie genutzt, ein Viertel an Hochschulen und Spitälern. Der Tierverbrauch in der Grundlagenforschung nahm geringfügig zu. Tierversuche für Kosmetika und Haushaltsstoffe gibt es seit 1995 in der Schweiz nicht mehr.

Bei neun von zehn Versuchstieren handelte es sich um Mäuse, Ratten, Hamster, Meerschweinchen oder andere Nager. Zum Einsatz kamen auch gentechnisch veränderte Mäuse, insgesamt 6,5 Prozent mehr als 1998. Vereinzelt wurde auf Fische, Amphibien, Kaninchen, Affen, verschiedene Haustierarten und Geflügel zurückgegriffen. Etwa 7 Prozent der Tiere unterlagen einer schweren Belastung in Letalversuchen oder als Krankheitsmodelle mit schwerwiegenden Symptomen. Zweck dieser Versuche war meist die Qualitätssicherung von Impfstoffen und die Entwicklung oder Prüfung neuer Medikamente. 25 Prozent der Tiere mussten eine mittlere Belastung erdulden, 68 Prozent keine oder eine geringe.

1999 waren in der Schweiz 2142 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig. 624 Bewilligungen wurden neu erteilt, über ein Viertel davon mit Auflagen, und 8 Gesuche wurden abgelehnt. Als Oberaufsichtsbehörde hat das BVET bei 38 Bewilligungen Präzisierungen angefordert oder Beanstandungen angebracht. In nicht bewilligungspflichtigen Tierversuchen wurden 142.151 Tiere eingesetzt. In den meisten Fällen handelte es sich um das Töten von Tieren zur Organ- oder Gewebeentnahme oder um Fütterungsversuche bei grossen Geflügelherden.

4. Versuchstierhaltung muss artgerecht sein

Das schweizerische Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln den Schutz, die Haltung und Pflege von Tieren sowie den Umgang mit ihnen. In den 1980er Jahren kam ein komplettes Umdenken in der Versuchstierhaltung auf. Während bis dahin die standardisierte Einzelhaltung unter hygienischen Bedingungen mit optimierten Klima- und Lichtbedingungen sowie sterilisiertem Einheitsfutter üblich war, wurden nun vermehrt die natürlichen Bedürfnisse der Versuchstiere berücksichtigt. Harte und perforierte Böden ohne Einstreu im Liegebereich galten nicht mehr als tiergerecht. Neben der geforderten Gruppentierhaltung für höhere Säuger wie Katzen, Hunde, Schweine und Affen sollten alle Versuchstiere in den Genuss einer mit Spiel-, Kletter-, Versteck- und Ruhemöglichkeiten versehenen Umgebung gelangen.

Müssen Hunde aufgrund der Experimentbedingungen wie beispielsweise für die Bilanzierung von Stoffwechselraten mit Hilfe markierter Substanzen einzeln gehalten werden, so sollten die Tiere während des Versuches wenigstens über den Geruch, akustisch und visuell mit ihren Artgenossen in Kontakt bleiben. Ausserdem wurden Adaptations- und Trainingszeiten für die Tiere vorgesehen. Es gibt noch weitere Regelungen, die inzwischen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden: Im Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (Europarats-Konvention) wird der Ausbildung von Personen, die Versuchstiere pflegen und Versuche durchführen oder veranlassen, eine zentrale Bedeutung zugemessen. Eine gute Ausbildung und somit gute Kenntnisse über die Bedürfnisse und Ansprüche der Tiere sowie ihr korrekter und technisch richtiger Einsatz in Versuchen tragen nämlich wesentlich zum Vermeiden von extremen Belastungen bei.

5. Alle Tierversuche werden der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet

Für die Bewilligungsgesuche und Meldungen der Tierversuche müssen die entsprechenden Formulare des Bundesamts für Veterinärwesen ausgefüllt werden. Dazu werden bei Roche alle Dokumente in das gemeinsam mit Kollegialfirmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie, dem Kantonalen Veterinäramt und dem Bundesamt für Veterinärwesen entwickelte, zentrale Tierregistrierungs-, Verwaltungs- und Abrechnungs-System TIGER -(Tier-Gesuchs- und Registriersystem) eingegeben. Der Tierschutzbeauftragte einer Firma wie Roche oder eines Institutes ist heute in Zusammenarbeit mit den Versuchsleitern und dem Laborpersonal nicht nur für die administrative Abwicklung der Gesuche, Bewilligungen und Erfassungen der Versuchstierzahlen verantwortlich, sondern auch für die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals.

Aus einem Tierversuchsantrag muss ersichtlich sein, ob die Tiere aus einer anerkannten Versuchstierzucht stammen, aus einem früheren Versuch übernommen werden können oder eine andere Herkunft haben. Auch die Daten der Versuchsleiter über deren Hochschulabschluss, Fachrichtung, Ausbildung- und Weiterbildung werden dabei erhoben.

Die Versuche müssen ausführlich beschrieben werden, einschliesslich des Ziels und der konkreten, direkten Fragestellung, die mit dem Versuch beantwortet werden soll und der grundsätzlichen Erkenntnis im Vergleich zu anderen Versuchsmethoden. Abschliessend muss die Bedeutung des erwarteten Erkenntnisgewinns beurteilt und der Stand der Forschung aufgeführt werden.

Es muss die Versuchsanordnung mit Methode, Plan und Ablauf, die Vorbereitung der Tiere, einschliesslich Narkose und Schmerzbekämpfung ersichtlich sein. Eine wichtige Rolle spielen die Erläuterungen zu Methodik und Eingriffen, Operationen, Substanzapplikation und Probeentnahme bei den Tieren pro Versuch, die Dauer des Versuches und die Art der Auswertung. Reaktionstests, Erfassung von pathophysiologischen Parametern und Statistik werden beschrieben.

Ausserdem müssen Angaben zu den erwarteten Auswirkungen auf das Befinden der Tiere (Futteraufnahme, Wachstum) mit dem Schweregrad, der Haltung und Erholung unter Abwägung der den Tieren entstehenden Schmerzen, Leiden, Ängsten gemacht werden, sowie Abbruchkriterien und Tötungsmethode, die Besonderheiten und Vorteile der Versuchsmethode und auch die Wahl der vorgesehenen Tierart und Tierzahl begründet werden.

Ist es möglich, bereits bekannte Befunde von Chemikalien mit ähnlicher Struktur zu berücksichtigen, lassen sich aufgrund solcher Struktur-Wirkungs-Beziehungen häufig auch die notwendigen Tierexperimente auf spezifische Fragestellungen abstimmen. Vielfach lassen sich dann die zu verabreichenden Substanzmengen vorher festlegen, so dass für die Dosiswahl keine Vorversuche mit Tieren benötigt werden.

Frosch als Eizellendonor

Krallenfröschen (Xenopus laevis) werden in Narkose für verschiedene in vitro-Experimente Teile des Eierstockes entnommen

Quelle: Daniela Jenni, PRBM-A, Roche