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Glossary

Angefangen bei A wie "Abmagerung" bis hin zu Z wie "Zytostatika" bieten wir Ihnen kurze Erklärungen für Fachbegriffe aus Medizin und Wissenschaft – in klaren und einfachen Worten.




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Strahlentherapie
Im engeren Sinn die Anwendung von bestimmter Strahlung (ionisierender Strahlung) zur Behandlung bösartiger (selten auch gutartiger) Tumore. Eine Strahlentherapie kann entweder zur Heilung der Erkrankung eingesetzt werden oder um das Fortschreiten aufzuhalten. Die Strahlentherapie kann allein oder kombiniert mit chirurgischen Massnahmen oder Chemotherapie angewandt werden. Das Ziel ist maximale Schädigung des Tumorgewebes durch die Strahlung bei gleichzeitiger maximaler Schonung des umgebenden gesunden Gewebes; hierzu muss entweder das Tumorgewebe für Strahlung empfindlicher sein als gesundes Gewebe oder die Strahlung kann im Bereich des Tumors gezielt höher dosiert werden, z. B. durch die Wahl der Strahlung mit einer passenden Wellenlänge und damit Eindringtiefe oder durch das Einbringen der Strahlungsquelle in den Körper.
Man verwendet entweder energiereiche elektromagnetische Wellen wie UV-, Röntgen- und Gammastrahlen oder korpuskuläre Strahlung wie Heliumkerne (Alphastrahlen), Elektronen (Betastrahlen), Protonen, Neutronen.
Im weiteren Sinne versteht man unter Strahlentherapie jede Anwendung elektromagnetischer Wellen zu therapeutischen Zwecken (z. B. Mikrowellen, Infrarotstrahlung, sichtbares Licht).

Lexikon-Einträge: Roche und Walter de Gruyter, Berlin