Corporate Governance
Details zu Aufgaben und Kompetenzen in den Artikeln des Organisationsreglements.
| Artikel | |
|---|---|
| Verwaltungsrat | 4 |
| Präsident des VR | 5 |
| Vizepräsident des VR | 6 |
| CEO | 9 |
| Konzernleitung | 10 |
| Mitglieder der KL | 11 |
Roche fühlt sich allen Bezugsgruppen verpflichtet und setzt dies durch eine auf Wertschöpfung ausgerichtete Geschäftstätigkeit, eine der modernen Corporate Governance entsprechenden Unternehmensführung und eine transparente Informationspolitik in die Praxis um.
Der Verwaltungsrat vertritt die Eigentümer des Konzerns. Er ist um eine langfristig erfolgreiche Führung des Konzerns bemüht und trifft daher die strategischen Entscheide und bestimmt die Struktur des Unternehmens. Um seinen Aufgaben möglichst effizient nachzukommen, bildet der Verwaltungsrat vier Ausschüsse, die jeweils bestimmte Aufgaben haben.
Die operative Führung des Unternehmens – also alle konkreten, kurz- bis mittelfristigen Massnahmen – legt der Verwaltungsrat in die Verantwortung der Konzernleitung. Aus diesem Grund wird sie auch durch den Verwaltungsrat zusammengestellt und überwacht.
Die Konzernleitung als Gremium kümmert sich ausschliesslich um operative Belange, die alle Divisionen und Funktionen, also das gesamte Unternehmen, betreffen. Die einzelnen Mitglieder der Konzernleitung erledigen hingegen alle Führungsaufgaben auf der Ebene ihres Geschäftsbereichs (Division bzw. Funktion).
Diese klare Trennung ist im Organisationsreglement der Roche Holding AG vorgeschrieben und steht im Einklang mit den Richtlinien für Schweizer Unternehmen und den entsprechenden gesetzlichen Normen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Roche erfüllt sämtliche für die Corporate Governance relevanten Bestimmungen, hält sich insbesondere an bestehende Gesetze, die Richtlinien (bzw. deren Kommentare) der Schweizer Börse SIX sowie an den Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance des Verbandes der Schweizer Unternehmen «economiesuisse».
Die vorhandenen internen Grundlagen, insbesondere die Statuten und das Organisationsreglement, berücksichtigen alle Grundsätze, welche die Leitung und Überwachung unseres Unternehmens im Sinne einer guten Corporate Governance inklusive der dazu notwendigen «checks and balances» sicherstellen.