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Menschenrechte

Roche fördert und respektiert die Menschenrechte ihrer Mitarbeitenden gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Diese Verpflichtung ist in unseren Konzerngrundsätzen und unserer Personalpolitik verkörpert, die für alle Mitarbeitenden gelten.
Von Realising Rights und dem Business and Human Rights Resource Centre wurde Roche als eines von 230 Unternehmen für ihr öffentliches Engagement für Menschenrechte gewürdigt.
An jedem Roche-Standort ist der Personalleiter für die Umsetzung dieser Grundsätze verantwortlich. Konzernweit befasst sich unser Compliance Officer mit Zuwiderhandlungen. Er ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet regelmässig an den Prüfungsausschuss und den Corporate-Governance-Ausschuss. Was die Einhaltung der Menschenrechte anbetrifft, haben viele Roche-Gesellschaften – insbesondere in Entwicklungsländern – Regelungen eingeführt, die über die im Konzern allgemein verbindliche Personalpolitik hinausgehen.
Aufgrund des Wesens unserer Geschäftstätigkeit sehen wir bei keinem unserer Betriebe die Gefahr der Verletzung von Menschenrechten, z.B. durch Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder die Verletzung der Rechte Einheimischer. Alle unsere Unternehmensbetriebe respektieren das in unserer Personalpolitik festgeschriebene Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Den Mitarbeitenden steht es frei, sich durch Gewerkschaften, Betriebsräte oder ähnliche Organisationen vertreten zu lassen, wie beispielsweise das Roche Europa Forum, das Mitarbeitende aus allen Roche-Gesellschaften in Europa repräsentiert.
Unsere Grundsätze
Alle Roche-Konzerngesellschaften achten die folgenden Grundsätze:
- Roche verurteilt sämtliche Formen von Zwangs- oder Kinderarbeit. Roche duldet die Beschäftigung von Jugendlichen nur dann, wenn diese rechtmässig ist, und nur unter der Bedingung, dass das Wohlergehen dieser Jugendlichen entsprechend gewährleistet ist.
- Roche duldet keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, des Alters, der Hautfarbe, des religiösen Bekenntnisses, des Familienstandes, der sexuellen Neigungen, der Herkunft sowie körperlicher oder geistiger Behinderung. Die Roche-Standorte dulden ferner keinerlei Form von Diskriminierung, die in den Ländern und an den Standorten, wo Roche tätig ist, gesetzlich oder durch sonstige einschlägige Bestimmungen verboten sind.
- Roche duldet keinerlei Form von psychischer, körperlicher oder sexueller Belästigung oder sonstiger Übergriffe, welche die Würde und die Achtung von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Im Fall einer Belästigung eines Mitarbeitenden ist dessen Vorgesetzter bzw. die für ihn verantwortliche Führungskraft verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Belästigung unverzüglich unterbunden wird. Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, Fälle von Belästigungen unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Personalabteilung zu melden.
- Roche achtet das Recht aller Mitarbeitenden, einer gesetzlich anerkannten Arbeitnehmerorganisation beizutreten, und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften über Arbeitnehmervertretungen. Unser Ziel ist es, einen offenen Dialog mit den Arbeitnehmervertretern zu führen.
- Roche verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, nicht nur in Bezug auf die Mitarbeitenden, sondern auch in Bezug auf andere Personen, die möglicherweise von der Geschäftstätigkeit von Roche betroffen sind. Desgleichen müssen die Mitarbeitenden die bei Roche geltenden Vorschriften in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz beachten.