Zum Inhalt springen

Grundsätze

Researcher Man

Förderung der Vielfalt: Die Vielfalt der Belegschaft wird geschätzt

Die Vielfalt unseres Personals ist für die Anregungen und Innovationen, von denen der Erfolg unseres Unternehmens abhängt, von großem Wert. Roche hat sich das Ziel gesetzt, eine Atmosphäre zu schaffen, die Vielfalt fördert und unterstützt, so dass neue Ideen und Arbeitsmethoden ausgetauscht werden und unsere Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entwickeln können.

Als multinational agierendes Unternehmen hat Roche von jeher Menschen unterschiedlicher Nationalität und ethnischer Herkunft beschäftigt. Insgesamt sind im Konzern über 136 Nationalitäten vertreten. An unserem Hauptsitz in Basel sind Mitarbeitende aus 82 verschiedenen Ländern tätig.

Chancengleichheit

In den vergangenen Jahren wies Roche insbesondere beim Frauenanteil im Unternehmen eine sehr positive Entwicklung auf. Seit 2000 hat Roche in jedem Jahr mehr Frauen als Männer eingestellt, und der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft stieg von 42% im Jahr 2004 auf 46% im Jahr 2011.

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen wuchs ebenfalls: 2009 waren fast 40% der Positionen im mittleren Management von Frauen besetzt. Unsere Gesellschaften in Norwegen, Österreich, auf den Philippinen, in der Slowakei und in Slowenien werden von Frauen geleitet. Von den Top-120-Positionen des Konzerns entfallen 15% auf Frauen.

Aufgrund des Wesens unserer Geschäftstätigkeit sehen wir bei keinem unserer Arbeitsabläufe die Gefahr der Verletzung von Menschenrechten, z.B. durch Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder die Verletzung der Rechte Einheimischer. Bei all unseren Aktivitäten respektieren wir das Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, wie in unserer Personalpolitik festgeschrieben. Den Mitarbeitenden steht es frei, sich durch Gewerkschaften, Betriebsräte oder ähnliche Organisationen vertreten zu lassen, etwa das Roche Europa Forum, das Mitarbeitende aus allen Roche-Gesellschaften in Europa repräsentiert.

In jeder Niederlassung ist der jeweilige Personalleiter für die Umsetzung dieser Grundsätze verantwortlich. Konzernweit beschäftigt sich der Group Compliance Officer mit Zuwiderhandlungen. Er ist direkt der Geschäftsführung unterstellte und berichtet regelmässig an den Prüfungsausschuss und den Corporate Governance- und Nachhaltigkeits-Ausschuss. Was die Einhaltung der Menschenrechte anbetrifft, haben viele Gesellschaften – insbesondere in Entwicklungsländern – über die allgemein verbindliche Personalpolitik hinausgehende Regelungen oder Präzisierungen eingeführt.

Unsere Grundsätze

Alle Konzerngesellschaften haben die folgenden Grundsätze verbindlich anzuwenden:

  • Roche verurteilt sämtliche Formen von Zwangs- oder Kinderarbeit. Roche duldet die Beschäftigung von Jugendlichen nur dann, wenn diese rechtmäßig ist, und nur unter der Bedingung, dass das Wohlergehen dieser Jugendlichen entsprechend gewährleistet ist.
  • Roche duldet keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, des Alters, der Hautfarbe, des religiösen Bekenntnisses, des Familienstandes, der sexuellen Neigungen, der Herkunft sowie körperlicher oder geistiger Behinderung. Die Roche-Standorte dulden außerdem keinerlei Form von Diskriminierung, die in den Ländern und an den Standorten, wo Roche tätig ist, durch verbindliche lokale Bestimmungen verboten sind.
  • Roche duldet keinerlei Form von psychischer, körperlicher oder sexueller Belästigung oder andere Übergriffe, welche die Würde und die Achtung von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Im Fall einer Belästigung eines Mitarbeitenden ist dessen Vorgesetzter bzw. die für ihn verantwortliche Führungskraft verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Belästigung unverzüglich unterbunden wird. Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, Zwischenfälle in Verbindung mit einer Belästigung sofort ihrem Vorgesetzten mitzuteilen oder die zuständige Personalinstanz darüber zu unterrichten.
  • Roche achtet das Recht aller Mitarbeitenden, einer gesetzlich anerkannten Arbeitnehmerorganisation beizutreten, und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften in Verbindung mit Arbeitnehmervertretungen. Unser Ziel ist es, einen offenen Dialog mit den Arbeitnehmervertretern einzurichten und fortzuführen.
  • Roche verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz für sämtliche Mitarbeitende und andere Personen, die möglicherweise von den Geschäftstätigkeiten von Roche betroffen sind. Gleichermassen müssen die Mitarbeitenden die bei Roche geltenden Vorschriften im Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz einhalten.

Das Wohl der Mitarbeitenden: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Als Unternehmen, dessen Erfolg von der Kreativität und Leistungsbereitschaft seiner Mitarbeitenden abhängt, respektiert Roche deren Bedürfnis, persönliche und familiäre Verpflichtungen und berufliche Entwicklung in Einklang zu bringen. Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgt bei Roche in verschiedenen Ländern unterschiedlich, basiert jedoch stets auf einem einfachen Prinzip: Wir möchten unsere Mitarbeitenden dabei unterstützen, optimale Leistungen zu erbringen.

Soweit wie möglich berücksichtigen wir spezielle Wünsche zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Wir bieten eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen an (einschließlich Teilzeit, Gleitzeit, Freistellungen, Erziehungsurlaub für Mütter und Väter), Einrichtungen zur Kinderbetreuung (wie Kindergärten und Kindertagesstätten) sowie weitere Regelungen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese bauen auf den lokalen gesetzlichen Anforderungen auf, gehen jedoch in vielen Fällen weit darüber hinaus. Roche bietet Teilzeitbeschäftigung immer dort an, wo die Arbeitsaufgabe es erlaubt.

Unsere Programme zur Förderung des Wohlergehens der Mitarbeitenden umfassen kostenlose ärztliche Untersuchungen, Überprüfungen der ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz und Beratungsangebote. Ausserdem bieten wir zur Unterstützung einer gesunden Lebensweise an einigen Standorten mit Fitness-Zentren oder Personalrestaurants besondere gesunde Mahlzeiten an.